Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht - Streit und vorsorgende Gestaltung kombinieren

Monika B. Hähn - Rechtsanwältin und Notarin

  • Fachanwältin für Erbrecht
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

Schwerpunkte:

  • Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung und vertragliche Gestaltung (einschließlich steuerrechtlicher und arbeitsrechtlicher Fragestellungen)
  • Landwirtschaftliches Familien- und Erbrecht, Höferecht
  • Gesellschaftsrecht
  • alle Teilbereiche des Familienrechts (national und international)
  • anwaltliches Berufsrecht und Notarhaftungsrecht (ausschließlich Beratung und Vertretung von Kollegen), Kanzleiabwicklungen
  • Arbeitsrecht
  • Jagdrecht und Waffenrecht.

Rechtsanwältin Monika B. Hähn ist ausschließlich im Familien-, Erb und Gesellschaftsrecht sowie dem Arbeitsrecht tätig. In die-sen Fachbereichen bearbeitet sie auch die steuerlichen Fragestellungen, wobei für sie die Zusammenarbeit mit den regelmäßig für die Mandanten tätigen Steuerberatern von größter Wichtigkeit ist. Nur durch eine Kooperation mit solchen anderen regelmäßigen Beratern der Mandanten, können optimale Lösungen entstehen. 

Sie hat sich in ihren Fachbereichen außerdem besonders spezialisiert auf das Landwirtschafts- und Höferecht und jene Konstellationen, bei denen Unternehmen von familien- und erbrechtlichen Auseinandersetzungen und Gestaltungen betroffen  sind. 

Sie wird im FOCUS Spezial (www.focus-magazin.de/focus-spezial/anwaelte.pdf) seit 2014, zuletzt in 2022 in der Liste "TOP-Rechtsanwalt Erbrecht" geführt.

Drei Fachanwaltschaften bedeuten für sie nicht, Generalist oder Allgemeinanwalt zu sein, sondern vielmehr besonders die Grenzbereiche zwischen den Rechtsgebieten zu kennen und die Verknüpfungen zu beachten, also spezialisierte Grenzgängerin zu sein.

Wichtiges Ziel bei allen familiären Auseinandersetzungen ist es, die unfreiwillig hieran beteiligten Kinder durch die Situation möglichst wenig zu belasten und eine ihrem Wohl am besten entsprechende Lösung zu finden. 

Auch in der notariellen Tätigkeit ist sie schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht, im Erbrecht und landwirtschaftlichen Erbrecht, im Familienrecht und dem damit eng verbundenen Vorsorgerecht (Vorsorgevollmacht/ Patientenverfügung/ Betreuungsverfügung) tätig. Es ist ihr sehr wichtig individuell angepasste Gestaltungen zu finden, die den jeweiligen Einzelfall als solchen erfassen und optimal regeln. Es geht bei den unterschiedlichsten Ausgangskonstellationen nie um Standardisierung, sondern um für die Beteiligten nachvollziehbare, verständliche, individuelle Lösungen. Es ist selbstverständlich, dass damit eine enge Zusammenarbeit mit den weiteren Beratern eines Unternehmens (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte).

In ihrer Freizeit segelt sie. Das hat viel mit ihrer beruflichen Tätigkeit bei der gerichtlichen Vertretung gemeinsam: man findet vorgegebene, nicht immer gute und veränderliche Bedingungen vor, unter denen man sich schnell neu orientieren muss, um durch überlegte und beherzte Entscheidungen das Ziel zu erreichen, ohne zwischendurch Schiffbruch zu erleiden.