Die Kosten der anwaltlichen Vertretung richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Höhe der Gebühren an den Streitwert/Gegenstandswert knüpft. Gern können Sie im anwaltlichen Bereich mit uns eine Vergütungsvereinbarung treffen, wobei wir üblicher Weise die zu erbringende Leitung nach Zeitaufwand abrechnen. Sprechen Sie uns gern an.

Bei der notariellen Tätigkeit richten sich die Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Vergütung für notarielle Tätigkeiten ist gesetzlich fixiert. Damit soll gesichert werden, dass eine bestimmte notarielle Tätigkeit bei jedem Notar bei korrekter Abrechnung bundesweit die gleichen Kosten auslöst.