Erbrecht, Familienrecht und Gesellschaftsrecht - Mehrfache Fachanwaltschaften sinnvoll kombiniert

Rechtliche Beratung in drei Fachanwaltsbereichen bedeutet nicht Generalist zu seinen, sondern es bedeutet, im Bereich der Schnittstellen zu den jeweils anderen Gebieten Verbindungen zu erkennen, die eine umfassende, weitsichtige Beratung und Gestaltung und damit Nachhaltigkeit ermöglichen.

In der notariellen Vertragsgestaltung, aber auch in der streitigen Auseinandersetzung werden auf diese Weise die Bereiche Erbrecht, insbesondere auch die Unternehmensnachfolge, mit den vorhandenen familienrechtlichen Gegebenheiten abgeglichen und gegen Krisen im privaten Bereich abgesichert. Nur die rechtsgebietsübergreifende Gestaltung ermöglicht eine optimale Abstimmung der Vertragswerke eines Unternehmers im Bereich des Gesellschaftsrechts mit den Bereichen Erbrecht und Familienrecht. Auf diese Weise wird ein hohes Maß an Sicherheit für das Unternehmen unter dem Blickwinkel der Einflüsse des privaten Bereichs des Unternehmers bzw. der Gesellschafter erreicht. Zugleich werden dank der langjährigen Tätigkeit im Arbeitsrecht (2006 bis 2015 Fachanwältin für Arbeitsrecht) auch die arbeitsrechtlichen Auswirkungen berücksichtigt und gestaltet.

Neben der klassischen Unternehmensnachfolge in kleinen und mittleren Unternehmen ist Rechtsanwältin und Notarin Monika B. Hähn auf Übergaben in der Landwirtschaft sowohl in der streitigen Praxis, wie auch bei der Gestaltung von Übergabeverträgen spezialisiert.